Wir beraten und vertreten Sie in sämtlichen familienrechtlichen Angelegenheiten, das sind
- Eheverträge
- Scheidung, Beratung im Vorfeld einer Scheidung über sämtliche
relevanten Aspekte,
- Scheidungsfolgenvereinbarung,
- Immobilien bei Trennung und Scheidung,
- Sorgerecht und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder,
- Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt, während der Trennung
und nach der Scheidung,
- Versorgungsausgleich,
- Zugewinnausgleich,
- Güterrecht, auch im internationalen Kontext,
- Statussachen (Vaterschaftsanerkennung- und Anfechtung),
- Adoptionen,
- Gewaltschutzsachen,
- Internationales Familienrecht,
Wir vertreten Sie bei Anwendung internationaler familienrechtlicher Vorschriften, d.h., wenn sich Scheidung und Folgesachen nach ausländischen familienrechtlichen Vorschriften richten.
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Wir beraten und vertreten Sie in allen ausländerrechtlichen Konfliktsituationen; lassen Sie sich bei Problemen des Aufenthaltsrechts so früh wie möglich anwaltlich beraten. Einen großen Teil unserer Tätigkeit.
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